Burka/Kopftuch: Würden Sie als Arbeitgeber von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen?
Ja, ich würde von meinem Hausrecht Gebrauch machen und Burka & Kopftücher am Arbeitsplatz per Hausordnung und Arbeitsvertrag ausschließen
Nein, ich würde es meinen Angestellten selbst überlassen, ob sie bei der Arbeit Kleidungsstücke der Scharia tragen
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