Sollte Cornelius Gurlitt seine Sammlung zurückerhalten?
Ja, auf jeden Fall. Er hat die Verbrechen seines Vaters nicht begangen. Die Sammlung ist sein rechtmäßiges Eigentum.
Nein, auf gar keinen Fall. Jedes einzelne Kunstwerke muss auf seine Herkunft und auf mögliche Rückgabe-Ansprüche geprüft werden.
Kommt darauf an: Werke, die eindeutig nach 1945 oder vor 1933 erworben wurden, sollten ihm zurückgegeben werden. Bei den verbleibenden Kunstwerken sollte eine Provenienzprüfung und Rückgabe erfolgen.
Juristisch sind keine Rückforderungsanträge mehr zulässig. Dennoch sollte eine Einigung mit den Erben angestrebt werden.
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