Sind die Politiker (Transferleistungsempfänger) im Petitionsausschuss ihrer Mitwirkungspflicht zur Vermeidung von Missbrauch nachgekommen?
Nein, der Petitionsausschuss widerspricht sich selbst, wenn er nur die „Rechtmäßigkeit“ der Hartz IV-Sanktionen der unter 25-Jährigen überprüfen will. Die über 25-Jährigen dürften nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) jedoch nicht schlechter gestellt werden. ACHTUNG Missbrauch !!!
Nein, der Petitionsausschuss macht sich des Missbrauchs schuldig, wenn er mit dem Argument des Forderns und Förderns von Mitwirkungspflichten der Transferleistungsempfänger spricht, gleichzeitig aber keine Arbeitsplätze für alle Erwerbslosen anbieten kann. ACHTUNG Missbrauch !!!
Nein, der Petitionsausschuss ist seiner Mitwirkungspflicht zur Wahrung des Völkerrechts, des Grundgesetzes und der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes aus 2010/2012 nicht nachgekommen. ACHTUNG Missbrauch !!!
Ja, der Petitionsausschuss ist seiner Mitwirkungspflicht zur Vermeidung von Missbrauch vollumfänglich nachgekommen. Die Verfassungsmäßigkeit von Hartz IV-Sanktionen ist durch die „letzte Grundversorgung“ in Höhe von 123 Euro/Monat (Lebensmittelgutschein) in der Obdachlosigkeit sichergestellt. ACHTUNG Missbrauch !!!
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