Wurden Sie vor dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung ausführlich, auch über die Rechtsfolgen durch ein Jobcenter beraten?
Ja, umfassend und ausführlich - auch über die Rechtsfolgebelehrungen
Nein, nicht ausreichend, da ohne Erklärungen zu den Rechtsfolgen
Nein - keine Beratung vor Ort - nur Aushändigung
Die Eingliederungsvereinbarung wurde ohne vorherige Beratung per Post zugesendet
Die Eingliederungsvereinbarung wurde nur per Verwaltungsakt per Post zugesendet - ohne Beratung
Ich habe keine Eingliederungsvereinbarung
Mir wurde die Möglichkeit der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt mitgeteilt - vor Ort
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